Kein Problem für die Garantie mit qualitativ gleichwertigen Ersatzteilen

Viele Verbraucher wissen immer noch nicht, dass sie sich für die Wartung an unabhängige Werkstätten wenden können, sofern diese qualitativ gleichwertige Teile wie die Originalteile verwenden, z. B. SOFIMA-Teile

Seit dem Inkrafttreten (am 31. Juli 2002) der europäischen Wettbewerbsregeln, die unter der Abkürzung GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) bekannt sind, sind mehr als 20 Jahre vergangen. Dennoch trifft man immer wieder auf Verbraucher, die die Vorteile immer noch nicht kennen.

Es kommt nämlich häufig vor, dass viele Autofahrer davon überzeugt sind, dass sie ihr Fahrzeug ausschließlich in den offiziellen Werkstätten des Herstellernetzes warten und reparieren lassen sollten, weil sie andernfalls befürchten, dass sie die Gültigkeit der Herstellergarantie für ihr Fahrzeug verlieren.

Dies ist nicht der Fall, und zwar aufgrund der GVO, die auch als „Monti-Verordnung“ bekannt ist, weil sie auf Initiative des damaligen EU-Wettbewerbskommissars Mario Monti erlassen wurde. Die EU-Verordnung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die erwähnenswert sind.

Qualität entspricht dem Original

Die EG-Verordnung 1400/2002, die 2010 verlängert wurde und bis zum 31. Mai 2028 gültig ist, regelt den Vertrieb, die Reparatur, die Wartung und die Lieferung von Ersatzteilen für Fahrzeuge mit dem Ziel, den Wettbewerb zu fördern.

Aufgrund dieser Vorschrift können die Verbraucher ihr Fahrzeug in jede beliebige Werkstatt bringen, auch in eine unabhängige Werkstatt, und die geltende Garantie bleibt erhalten, sofern die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Wartungs- oder Reparaturarbeiten an einem Fahrzeug „ordnungsgemäß“ sind, ist, dass sie unter Verwendung von Ersatzteilen durchgeführt werden, die den Originalersatzteilen qualitativ gleichwertig sind, und dass sie nach den vom Hersteller festgelegten Verfahren durchgeführt werden.

Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sollten die Verbraucher daher nicht nur die Werkstatt ihres Vertrauens sorgfältig auswählen, sondern auch darauf achten und verlangen, dass sie Aftermarket-Teile in der gleichen Qualität wie die Original-Ersatzteile verwendet.

Dies ist immer der Fall bei der breiten Palette an Nachrüstfiltern von SOFIMA Filter, die von dem umfassenden Wissen der UFI Filters Group über Hochleistungsfiltermedien profitieren.

SOFIMA beliefert freie Werkstätten mit allen Arten von Benzin-, Diesel-, Flüssiggas-, Öl-, Luft- und Innenraumfiltern und deckt mit seinen Katalogen den Bedarf von 98 % der europäischen Fahrzeugflotte mit Produkten, die den Originalersatzteilen qualitativ absolut gleichwertig sind.

Dank SOFIMA steht den Verbrauchern ein komplettes Sortiment an Filtersystemen zur Verfügung, das 1337 Luftfilter, 490 Ölfilter, 576 Kraftstofffilter und 523 Innenraumfilter umfasst. Darüber hinaus können sie sich darauf verlassen, dass das Angebot ständig aktualisiert wird und monatlich neue Codes hinzukommen, im Durchschnitt etwa 100 pro Jahr.

Indem er sicherstellt, dass die unabhängige Werkstatt SOFIMA-Filter verwendet, hat der Verbraucher die Gewissheit, dass kein Hersteller die Gültigkeit der Garantie für Wartungs- oder Reparaturarbeiten, die außerhalb seines offiziellen Netzes durchgeführt wurden, anfechten kann.

Die anderen Anforderungen

Neben der Verwendung von Ersatzteilen, die die gleiche Qualität wie die Originalersatzteile aufweisen, gibt es eine Reihe weiterer Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine von einer unabhängigen Werkstatt durchgeführte Wartung als „korrekt“ angesehen werden kann. Diese sind:

  • Wartungs- oder Reparaturarbeiten müssen unter strikter Einhaltung der von den Fahrzeugherstellern vorgegebenen Anweisungen und Verfahren durchgeführt werden;
  • Dabei ist zunächst zu prüfen, ob es Rückrufaktionen der Hersteller gibt;
  • Sie muss in das Wartungsheft des Fahrzeugs eingetragen werden, auch in das digitale Wartungsheft;
  • Dem Antrag ist eine vollständige Dokumentation aller durchgeführten Kontrollen und Eingriffe beizufügen.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, darf der Hersteller im Falle einer notwendigen Reparatur während der Garantiezeit die Anerkennung nicht verweigern.

Mehr Wettbewerb, mehr Einsparungen

Das Monti-Dekret hat somit die Auswahl für die Verbraucher erweitert, die sich an die Werkstatt wenden können, die für sie am günstigsten oder am nächsten gelegen ist. Außerdem konnten viele Autofahrer dank der niedrigeren durchschnittlichen Arbeitskosten und der Verwendung von Ersatzteilen von gleicher Qualität wie die Originalteile erhebliche Einsparungen bei Gutscheinen und Reparaturen erzielen.

All dies bezieht sich auf die Gültigkeitsdauer der gesetzlichen Gewährleistung, die für gewerbliche Anbieter bei Neufahrzeugen 24 Monate beträgt und bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate verkürzt werden kann (auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer).

Viele Fahrzeughersteller bieten die Möglichkeit, die Gültigkeit der Fahrzeuggarantie gegen Zahlung eines Aufpreises auf längere Zeiträume zu verlängern. In diesen Fällen kann der Hersteller jedoch Grenzen und Einschränkungen festlegen. Die Autogarantie kann sich nur auf bestimmte Komponenten erstrecken oder eine Wartung im offiziellen Netz vorsehen.